FAQ
Warum eine Vereinshaftpflichtversicherung?
Hundevereine, Hundesportvereine und Ihre Tierschutzvereine haften grundsätzlich für Schäden, die sie oder ihre Mitglieder in der Ausübung ihrer Vereinstätigkeit verursachen.
Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt: „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet", und zwar in unbegrenzter Höhe (Haftung gegenüber Dritten gemäß § 832 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt Ihren Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Ihre Tierschutzinitiative vor den finanziellen Folgen.
Jeder Verein haftet selbst bei Verschulden
⇒ in unbegrenzter Höhe
⇒ mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen
⇒ bis zu einer Dauer von 30 Jahren
⇒ für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Folgen von Vereinshaftpflichtschäden:
⇒ eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Hundeverein oder Tierschutzverein als Schadensverursacher
⇒ ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann
Mit der Vereinshaftpflichtversicherung schließen wir diese Lücke:
⇒ Die Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Vereins-Haftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen
Leistungen der Vereinshaftpflichtversicherung im Versicherungsfall:
⇒ Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind
⇒ Wiedergutmachung des Schadens
⇒ Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
⇒ In diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen
Unsere Vereinshaftpflichtversicherung für Hundevereine und Hundesportvereine kann online abgeschlossen werden.
Für Tierschutzvereine oder Tierschutzinitiative erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Vereinshaftpflichtversicherung. Rufen Sie uns einfach an 030 / 34 34 61 61 oder verwenden Sie unseren pdf-Angebotsgutschein.
Unsere besonderen Highlights zur Vereinshaftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hundevereins, Hundesportvereins, Tierschutzvereins oder der Tierschutzinitiative. Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang:
⇒ versicherte Personen: Vorstand, beauftragte Vereinsmitglieder, Mitglieder bei Betätigung anlässlich von Veranstaltungen im Interesse und für Zwecke des Vereins, Angestellte und Arbeiter
⇒ Mitversichert ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Hundetrainer nur für den versicherten Verein. Diese sind selbst Vereinsmitglied im versicherten Verein.
⇒ Haus- und Grundstückshaftpflicht für (die ausschließlich Vereinszwecken dienen, z.B. Turn- und Spielplätzen):
⇒ a) Grundstücke (z.B. Hundeübungsplatz),
⇒ b) Gebäude (z.B. Vereinsheim),
⇒ c) Räumlichkeiten (z.B. gemietete Räume für Versammlungen),
⇒ Bauherrenhaftpflicht bis € 50.000,00
⇒ Mitgliederversammlungen,
⇒ Vereinsfestlichkeiten,
⇒ interne und offene Wettbewerbe,
⇒ sowie sonst sich aus dem gewöhnlichen satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen,
⇒ Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs und Abwasser
⇒ Datenschutzgesetz und Internethaftpflicht
⇒ aus dem Besitz und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen
⇒ a) Kfz-Anhänger auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
⇒ b) Kraftfahrtzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
⇒ c) selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
⇒ d) Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
⇒ Umweltbasis- und Umweltregressversicherung,
⇒ Umweltschadenversicherung (Basis-, Regress- & Produktrisiko ohne Zusatzbausteine 1 & 2)
Wann benötigen Sie zusätzlich noch eine Veranstalterhaftpflicht?
Veranstaltungen, welche über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, wenn zum Beispiel Risiken wie Feuerwerk, Hüpfburgen, Ponyreiten, Restauration in eigener Regie angeboten werden, sind in der Regel über die normale Vereinshaftpflichtversicherung nicht mitversichert.
Falls Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative solch ein Fest planen bzw. als Veranstalter auftreten, ist eine Veranstalterhaftpflicht unverzichtbar, da die finanziellen Folgen für den Verein im Falle eines Schadens ruinös sein können. Oft ist es auch möglich, diese Veranstaltungen im Rahmen der gewöhnlichen Vereinshaftpflicht gegen einen Zusatzbeitrag mitzuversichern.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Veranstalterhaftpflichtversicherung. Rufen Sie uns einfach an 030 / 34 34 61 61 oder verwenden Sie unser pdf-Angebotsgutschein.
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