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Hundehalter Rechtsschutz

Schütze Dich und Deinen Hund - denn Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei

Ein Streit lässt sich leider nicht immer vermeiden. Als Hundehalter kann man in kostspielige Streitigkeiten verschiedenster Art verwickelt werden. In erster Linie wird sofort an Haftpflichtfälle gedacht, wo Ihr Hund einen Schadenfall veruracht hat.

Daneben sind aber auch andere rechtliche Auseinandersetzungen möglich, etwa wenn Dein Hund beschlagnahmt wird. Oder Du hast Streitigkeiten mit dem Tierarzt, Behörden oder anderen Hundehaltern. Der Hundehalter kann aber auch in ein Strafverfahren verwickelt werden, etwa wenn sein Hund jemanden verletzt.

In all diesen Fällen muss der Hundehalter mit teilweise erheblichen Verfahrens- und Anwaltskosten rechnen. Wer weder die damit verbundene finanzielle Belastung tragen kann oder will, noch selber über das notwendige Fachwissen verfügt, ist daher mit dem Abschluss einer geeigneten Hundehalter-Rechtsschutzversicherung gut beraten. Wir stehen Dir bei der Durchsetzung Deiner Schadenersatzansprüche zur Seite.

FAQ

Warum eine Hundehalter Rechtsschutzversicherung?

Der Hundehalter-Schutz sichert Dich als privater Hundehalter vor Kostenrisiken aus Rechtsstreitigkeiten ab und gewährt zusätzlich ein Krankenhaustagegeld.

Hundehalter Rechtsschutzversicherung:
⇒ Privater Hundehalter-Rechtsschutz (Subsidiärhaftung)
⇒ Versicherungssummen: 500.000,00 € je Rechtsstreit sowie 75.000,00 € als Strafkautionsdarlehen
⇒ Gerichtskosten und Gesetzliche Kosten für einen Rechtsanwalt
⇒ Entschädigung für Zeug:innen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden sowie Kosten von Gerichtsvollzieher:innen
⇒ Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
⇒ Kosten, die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstanden sind, soweit Du diese erstatten musst
⇒ Schadenersatz-Rechtsschutz (Gegenstandswert mindestens 100,00 €, keine Wartezeit)
⇒ Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (keine Wartezeit)
⇒ Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz (Gegenstandswert mindestens 100,00 €, Wartezeit 3 Monate)
⇒ Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Wartezeit 3 Monate)
⇒ Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (Wartezeit 3 Monate)

Krankenhaustagegeld:
⇒ Versichert sind nur Freizeitunfälle
⇒ 24-Stunden-Deckung
⇒ weltweiter Versicherungsschutz
⇒ er werden 20,00 € jeTag Unterstützung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt – zeitlich unbegrenzt

Leistungen der Hundehalter Rechtsschutzversicherung

Informationen und Schadenbeispiele zur Hundehalter-Rechtsschutz:

⇒ Schadenersatz-Rechtsschutz:
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Einem unerfahrenen Besucher auf einem Hundevereinsplatz, in dem der Versicherungsnehmer seinen Hund untergebracht hat, ist langweilig und er füttert den Hund des Versicherungsnehmers. Der Hund erleidet eine Lebensmittelvergiftung und muss tierärztlich behandelt werden. Der Versicherungsnehmer macht die Behandlungskosten bei dem Schädiger geltend.

⇒ Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten in Bezug auf das versicherte Tier, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart a) enthalten ist.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer beauftragt einen Spezialisten mit der Krallenpflege seines Hundes. Aufgrund einer fehlerhaften Behandlung entwickelt sich eine Entzündung, die tierärztliches Eingreifen erfordert. Der Versicherungsnehmer will die Tierarztkosten von dem Spezialisten der Krallenpflege ersetzt bekommen.

⇒ Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Die Stadt ist der Auffassung, dass der Mischlingshund des Versicherungsnehmers ein Kampfhund sei, weswegen eine höhere Hundesteuer anfällt. Der Einspruch gegen den Hundesteuerbescheid bleibt erfolglos, der Versicherungsnehmer will klagen.

⇒ Verwaltungs-Rechtsschutz:
im Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer beantragt eine Befreiung vom geltenden Leinenzwang. Sein Hund ist krank und verträgt weder ein Halsband noch ein Geschirr. Dieses wird auch tierärztlich bestätigt. Das Ordnungsamt lehnt ab, weil es keinen Präzedenzfall schaffen will. Der Versicherungsnehmer klagt beim Verwaltungsgericht.

⇒ Straf-Rechtsschutz:
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Kinder nähern sich dem Hund des Versicherungsnehmers, um ihn zu streicheln. Der Hund eschreckt sich, und verletzt ein Kind. Die Eltern des Kindes zeigen den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen an. Er hätte verhindern müssen, dass sich die Kinder dem Hund nähern.

⇒ Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das versicherte Tier.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer lässt seinen Hund frühmorgens ohne Leine im Stadtpark laufen, obwohl dort Leinenzwang vorgeschrieben ist. Ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde will nun ein Exempel statuieren und erlässt einen Bußgeldbescheid.

Versicherungsschutz zur Hundehalter Rechtsschutzversicherung kann nur für private gehaltene Hunde gewährt werden. Nicht versicherbar Pensionshunde, Hundezüchter, auch Hobbyzüchter sowie gewerbliche Nutzung des Hundes, z.B. als Wachhund oder Polizeihund.

Leistungen der Hundehalter-Unfallversicherung:

Beim „Gassigang", bei der Hundeerziehung oder bei jeder Art von Sport mit oder ohne Hund, kurzum in der gesamten Freizeit sind Sie selbst gegen Unfallfolgen versichert.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ab dem 1. Tag täglich € 20,00 mit unbegrenzter Leistungsdauer.

unsere Versicherungspartner

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D-13627 Berlin-Charlottenburg

Telefon: 030 / 34 34 61 61

Fax: 030 / 34 34 61 66

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