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Jagdhundeversicherung

sind Hunde in der Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert?

Für alle Besitzer von Hunden, welche zur Jagd eingesetzt werden, bieten wir Dir eine Jagdhaftpflichtversicherung an, in der Jagdhunde in unbegrenzter Anzahl mitversichert sind.

Über diese Jagdhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert:
aus Halten, Führen und Gebrauch bzw. Abtragen und Abrichten von Beizvögeln (auch Eulen und Sperber nach BWild-SchV), Frettchen und jagdlich brauchbaren/verwendbaren Jagdhunden (auch jagdliche nicht gewerbsmäßige Jagdhundezucht und deren Zuchttiere) (auch ohne FCI oder VDH Papiere) in unbegrenzter Anzahl.

Für Jagdhundewelpen und junge Jagdhunde bis zu einem Alter von 36 Monaten besteht Versicherungsschutz, ohne dass es des Nachweises der jagdlichen Abrichtung/Ausbildung bedarf. Nach den 36 Monaten besteht Versicherungsschutz, wenn der Jagdhund nachweislich jagdlich verwendbar oder brauchbar ist.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Verwendung der Hunde während der Jagdausübung, sondern auch für Schäden außerhalb der Jagd (24 Stunden Deckung – weltweit). Dies gilt auch für Schäden durch Frettchen und Beizvögel (auch Eulen).

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken, z. B. Schulhunde oder Lernort Natur.

Hinweis:
Für den Fall, dass eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine den Landesjagdgesetzen entsprechende gleichgestellte Prüfung der einzelnen Zuchtverbände nicht abgelegt wurde, reicht es aus, wenn eine fach- und sachkundige dritte Person eine jagdliche Leistung (z.B. Nachsuchen, Stöbern, Apportieren – Hund zur Jagd einsetzbar) des Hundes beschreibt und schriftlich bestätigt. Nach Vorlage dieser Bestätigung erhälst Du auf Wunsch vom Versicherer im Gegenzug eine Bestätigung über den Versicherungsschutz. Für solche Hunde, für die der Nachweis der Brauchbarkeit/Verwendbarkeit einmal geführt wurde, endet der Versicherungsschutz nicht dadurch, dass sie aufgrund Alters, Verletzung, Krankheit und dergleichen nicht mehr jagdlich eingesetzt werden können.

FAQ

Fragen zur Jagdhundeversicherung

Unbeschwert auf die Jagd gehen - Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung zur Deckung der spezifischen Jagdrisiken, die alle Jäger zur Lösung eines Jagdscheines bei der entsprechende Jagdbehörde vorweisen müssen.

Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt Dich vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Dich geltend gemacht werden. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Du zum Schadenersatz verpflichtet bist und übernehmen die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehren wir ab, führen im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für Dich und tragen die Kosten.

Wer kann die Jagdhaftpflichtversicherung abschließen?

Mögliche Versicherungsnehmer/Antragssteller können werden:
⇒ Jäger und Berufsjäger
⇒ Jagdpächter und Jagdherren
⇒ Jagdaufseher
⇒ Förster, Forstbeamte und Forstaufseher
⇒ Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt

Weitere versicherte Personen sind:
⇒ Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
⇒ Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
⇒ Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes des Versicherungsnehmers (z.B. Ehefrau oder Kinder)

Was sind versicherte Risiken in der Jagdhaftpflichtversicherung?

⇒ Unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang mit der Jagdausübung
⇒ Halten und Gebrauch von Jagdhunden, Beizvögeln, Eulen und Frettchen ohne Begrenzung der Anzahl
⇒ Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
⇒ Durchführung von Gesellschaftsjagden
⇒ Erlaubtes Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
⇒ Nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
⇒ Halten, Besitzen und Führen eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
⇒ Verletzungen zwischen Personen am gleichen Wohnsitz durch den Gebrauch von Hieb-, Stoß-, und Schusswaffen (auch Pfeil und Bogen)
⇒ Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter
⇒ Ausleihen des Hundes zu jagdlichen Zwecken
⇒ Konditions- und Summendifferenzdeckung bei vorzeitigem Versicherungswechsel, Nachhaftung und Vorsorgeversicherung
⇒ Eingeschlossene Ansprüche des Hüters an Hundebesitzer
⇒ Erweiterung der Deckung für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
⇒ Jagdscheinanwärter-Deckung für Ehegatten oder -gattin und in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
⇒ Frettchen, Beizvögel und Eulen in unbegrenzter Anzahl
⇒ Haftpflichtschäden aus der Pflege von jungem und krankem Wild
⇒ Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen, die gemietet oder geliehen sind
⇒ Einschluss der Produkthaftung bei Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret
⇒ Schäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der Jagdausübung
⇒ Verwendung von Drohnen zu jagdlichen Zwecken
⇒ Kaution bis zu 200.000 Euro innerhalb von Europa

Eingeschlossene Ansprüche:
⇒ Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
⇒ Abhandenkommen fremder Sachen
⇒ Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
⇒ Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
⇒ Vermögensschäden

Wo gilt die Jagdhaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz zur Jagdhaftpflichtversicherung gilt weltweit, innerhalb Europas mit Kautionsklausel (bis 100.000,00 Euro). 

Einige Jägerreiseländer verlangen den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Auch in einem solchen Fall ist unsere Jagdhaftpflicht von erheblicher Bedeutung, da sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.

Was ist zur Hundehaftpflicht in der Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert?

In der Jagdhaftpflichtversicherung sind folgende Leistungen zur "Hundehaftpflicht" mitversichert:

⇒ gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
⇒ aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt Deines Jagdhundes
⇒ aus Schäden von tierischen Ausscheidungen
⇒ Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich (öffentlich-rechtlich) veranlasster Maßnahmen (z.B. Feuerwehreinsatz) zum Einfangen der Hunde oder Beizvögel (auch Eulen). Rettungs- und Bergungskosten von Jagdhunden innerhalb eines Jagdeinsatzes sind bis max. 1.000,00 Euro versichert.
⇒ die der Teilnahme an z.B. Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen und gleichgestellten Prüfungen
⇒ aus Schäden an zu privaten jagdlichen Zwecken gemieteten oder geliehenen PKW (nicht Dienst- und Leasingfahrzeuge) und/oder  PKW-Hundeanhängern bis 2.500,00 Euro.

unsere Versicherungspartner

noch Fragen? - wir helfen Dir gerne weiter

Anfrage zur Jagdhundeversicherung

GuP Versicherungsmakler Berlin GmbH

Saatwinkler Damm 66
D-13627 Berlin-Charlottenburg

Telefon: 030 / 34 34 61 61

Fax: 030 / 34 34 61 66

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00

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