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Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen

Über die Vereinshaftpflichtversicherung sind in der Regel  für den Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative die sich aus dem gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen mitversichert.

Veranstaltungen, welche über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, wenn zum Beispiel Risiken wie Feuerwerk, Hüpfburgen, Ponyreiten, Restauration in eigener Regie angeboten werden, sind in der Regel über die normale Vereinshaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Falls Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative solch ein Fest planen bzw. als Veranstalter auftreten, ist eine Veranstalterhaftpflicht unverzichtbar, da die finanziellen Folgen für den Verein im Falle eines Schadens ruinös sein können. Oft ist es auch möglich, diese Veranstaltungen im Rahmen der gewöhnlichen Vereinshaftpflicht gegen einen Zusatzbeitrag mitzuversichern.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Veranstalterhaftpflichtversicherung. Rufen Sie uns einfach an 030 / 34 34 61 61 oder verwenden Sie unser pdf-Angebotsgutschein.

Leistungen der Vereinshaftpflichtversicherung im Versicherungsfall:

G&P-Versicherungsmakler

Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind

G&P-Versicherungsmakler

Wiedergutmachung des Schadens

G&P-Versicherungsmakler

Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

G&P-Versicherungsmakler

In diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen

Gegenstand der Veranstalterhaftpflicht

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (also der Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative), seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung, einschließlich der in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten, maximal jeweils bis drei Tage.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt oder behördliche Auflagen erfüllt sind.

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.

Warum eine Veranstaltungshaftpflicht?

Sichert Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative gegen berechtigte sowie unberechtigte Ansprüche ab, da jeder Veranstalter bei einem Schaden haften :

⇒ in unbegrenzter Höhe,
⇒ mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
⇒ bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
⇒ für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Mit der Veranstalterhaftpflicht schließen wir diese Lücke:

Unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.

unsere Versicherungspartner

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Anfrage zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung

GuP Versicherungsmakler Berlin GmbH

Saatwinkler Damm 66
D-13627 Berlin-Charlottenburg

Telefon: 030 / 34 34 61 61

Fax: 030 / 34 34 61 66

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00

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