Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen
Über die Vereinshaftpflichtversicherung sind in der Regel für den Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative die sich aus dem gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen mitversichert.
Veranstaltungen, welche über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen, wenn zum Beispiel Risiken wie Feuerwerk, Hüpfburgen, Ponyreiten, Restauration in eigener Regie angeboten werden, sind in der Regel über die normale Vereinshaftpflichtversicherung nicht mitversichert.
Falls Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative solch ein Fest planen bzw. als Veranstalter auftreten, ist eine Veranstalterhaftpflicht unverzichtbar, da die finanziellen Folgen für den Verein im Falle eines Schadens ruinös sein können. Oft ist es auch möglich, diese Veranstaltungen im Rahmen der gewöhnlichen Vereinshaftpflicht gegen einen Zusatzbeitrag mitzuversichern.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Veranstalterhaftpflichtversicherung. Rufen Sie uns einfach an 030 / 34 34 61 61 oder verwenden Sie unser pdf-Angebotsgutschein.
Leistungen der Vereinshaftpflichtversicherung im Versicherungsfall:
Gegenstand der Veranstalterhaftpflicht
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (also der Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative), seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung, einschließlich der in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten, maximal jeweils bis drei Tage.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt oder behördliche Auflagen erfüllt sind.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.
Warum eine Veranstaltungshaftpflicht?
Sichert Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative gegen berechtigte sowie unberechtigte Ansprüche ab, da jeder Veranstalter bei einem Schaden haften :
⇒ in unbegrenzter Höhe,
⇒ mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
⇒ bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
⇒ für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mit der Veranstalterhaftpflicht schließen wir diese Lücke:
Unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.
noch Fragen? - wir helfen Dir gerne weiter
Hundehaftpflicht Vergleichsrechner
Hundehaftpflicht Prämientabelle
Hundehaftpflicht für VDH-Mitglieder
Zwingerhaftpflicht Vergleichsrechner
Zwingerhaftpflicht Prämientabelle
Zwingerhaftpflicht für VDH-Mitglieder
Züchter Rechtsschutzversicherung
Hundekrankenversicherung Vergleichsrechner
Hundekrankenversicherung Prämientabelle
Adcuri Hunde-Krankenversicherung
Allianz Hunde-Krankenversicherung
Arag Hunde-Krankenversicherung
Barmenia Hunde-Krankenversicherung
Gothaer Hunde-Krankenversicherung
Helvetia Hunde-Krankenversicherung
Interlloyd Hunde-Krankenversicherung
Uelzener Hunde-Krankenversicherung
Uelzener Hunde-Kombiversicherungen
Privathaftpflicht & Hundehaftpflicht
Hundevereine/Tierschutzvereine
Vereinshaftpflichtversicherung
Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Vereinsrechtsschutzversicherung