Warum ein Vereinsinhaltsversicherung?
Wenn der Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder die Tierschutzinitiative ein Vereinsgebäude oder Büroräume besitzt oder angemietet hat, sollte auch die Vereinsinhaltsversicherung für jeden Verein ein Muss sein.
Diese Vereinsinhaltsversicherung schützt Ihre gesamte technische und kaufmännische Vereinseinrichtung sowie, soweit vorhanden, auch den Warenbestand.
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Versicherungsumfang zur Vereinsinhaltsversicherung
Folgende Schäden können in den Versicherungsschutz zur Vereinsinhaltsversicherung eingeschlossen werden:
⇒ Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion)
⇒ Überspannungsschäden durch Blitz
⇒ Einbruchdiebstahlschäden sowie Raub
⇒ Vandalismusschäden nach einem Einbruch
⇒ Leitungswasserschäden (durch Rohrbruch und Frost)
⇒ Sturmschäden ab Windstärke 8 und deren Folgeschäden
⇒ Hagelschäden
⇒ Glasbruchschäden
Ergänzend können auch weitere Elementarschäden versichert werden, wie z.B.: Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen und Überschwemmung (soweit versicherbar).
Ebenfalls sinnvoll kann auch der Einschluss einer Betriebsunterbrechnungsversicherung sein. Wenn Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative das Vereinsheim bewirtschaften oder Büroräume nutzen, welche nach einem versicherten Sachschaden nicht mehr genutzt werden können. Dann werden die Kosten für die Unterbrechung des Vereinsbetriebs bezahlt, wie z.B. Mietzahlungen, Löhne und Gehälter, Leasingraten und Finanzierungskosten des Vereinsvermögens, pauschale Kosten für Energieversorgung und Telekommunikation sowie eventuell entgangene Vereinsgewinne.
Extended Coverage
Für manche Vereinsgebäude kann es sinnvoll sein, sich gegen weitere Schäden abzusichern. Diese können durch innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streiks, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen verursacht werden.
Unbenannte Gefahren
Hier gilt das Prinzip: Alles ist versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist und nicht über eine andere Gefahr versichert werden kann. Unbenannte Gefahren umfassen die unvorhersehbare Beschädigung und Zerstörung der versicherten Sachen. Dieses „Mehr-geht-nicht-Paket" ist somit der ideale Zusatzbaustein zum Schutz Ihrer Vereinsgebäudeversicherung.
welche Versicherungssumme soll vereinbart werden?
Die Versicherungssumme zur Vereinsinhaltsversicherung sollte mindenstens immer den gesamten Neuwert des Vereinsinventars abdecken und auch regelmäßig überprüft werden. Dadurch kann eine eventuelle Unterversicherung vermieden werden.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung, die sich im Schadenfall nachteilig auf die Entschädigung auswirkt.
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