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DFV Hundekrankenversicherung

Treue Begleiter verdienen besten Schutz

FAQ

Fragen zur DFV Hundekrankenversicherung

Welche Rassen können bei der DFV Hundekrankenversicherung versichert werden?

Versicherbar sind alle Hunderassen

Wer braucht eine DFV Hundekrankenversicherung?

Eine DFV Hundekrankenversicherung ist für jeden Hundehalter sinnvoll, um dem geliebten Vierbeiner lebensnotwendige Operationen bei Krankheiten oder Unfällen zu ermöglichen. Die Kosten eines Eingriffs können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Was ist der richtige Zeitpunkt für den Eintritt in die DFV Hundekrankenversicherung?

Generell gilt: Je älter der Hund, desto anfälliger ist er für Krankheiten und bereits vor Abschluss eingetretene Krank­heiten sind nicht mit­versichert. Dementsprechend sollte man eine DFV Hundekrankenversicherung am besten bereits im Welpen­alter abschließen. So kann man sicher sein, dass der Vier­beiner gesund ist und die Versicherung im Fall der Fälle für die Kosten bei Krankheiten aufkommt.

Gibt es ein Mindestaufnahmealter?

Ja, bei der DFV Hundekrankenversicherung ist das Mindestaufnahmealter 8 Wochen.

Ist die DFV Hundekrankenversicherung steuerlich absetzbar?

Eine DFV Hundekrankenversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn Sie das Tier zur Berufs­ausübung benötigen. So können z. B. Schäfer, die Hüte­hunde halten, jede Hunde­versicherung von der Steuer absetzen, also auch eine Hundekrankenversicherung. Als Privat­person ist es allerdings nicht möglich, die Hundekrankenversicherung von der Steuer abzusetzen.

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Fax: 030 / 34 34 61 66

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