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Vereinsgebäudeversicherung

warum eine Vereinsgebäudeversicherung?

Wenn sich das Vereinsgebäude im Eigentum des Hundevereins, Hundesportvereins, Tierschutzvereins oder Tierschutzinitiative befindet, sollte die Vereinsgebäudeversicherung für jeden Verein ein Muss sein.

Die Vereinsgebäudeversicherung sichert die finanziellen Folgen eines Schadens am Vereinsgebäude ab. Zum Vereinsgebäude zählen das Vereinsheim und eventuelle vorhandene Nebengebäude, Garage sowie Gebäudeeinbauten, wie z.B. Einbauschrank, die sanitäre Einrichtung, elektrische Anlagen, fest verlegter Fußbodenbelag.

unsere Produkhighlights

Versicherungsumfang zur Vereinsgebäudeversicherung

Folgende Schäden können in den Versicherungsschutz zur Vereinsgebäudeversicherung eingeschlossen werden:

Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasserschäden (durch Rohrbruch und Frost)
Sturmschäden ab Windstärke 8 und deren Folgeschäden
Hagelschäden

Ergänzend können auch weitere Elementarschäden versichert werden, wie z.B.: Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen und Überschwemmung (soweit versicherbar).

Ebenfalls sinnvoll kann auch der Einschluss einer Mietverlustversicherung sein. Wenn Sie als Hundeverein, Hundesportverein, Tierschutzverein oder Tierschutzinitiative das Vereinsheim oder einzelene Räume vermieten und diese wegen einer Beschädigung keine Mieteinnahmen einbringen, dann übernimmt eine solche Vertragserweiterung auch die Mietausfälle. Versichert sind allerdings nur die Mietverluste durch Schäden, die auch durch die Vereinsgebäudeversicherung abgedeckt werden.

Extended Coverage
Für manche Vereinsgebäude kann es sinnvoll sein, sich gegen weitere Schäden abzusichern. Diese können durch innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streiks, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen verursacht werden.

Unbenannte Gefahren
Hier gilt das Prinzip: Alles ist versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist und nicht über eine andere Gefahr versichert werden kann. Unbenannte Gefahren umfassen die unvorhersehbare Beschädigung und Zerstörung der versicherten Sachen. Dieses „Mehr-geht-nicht-Paket" ist somit der ideale Zusatzbaustein zum Schutz Ihrer Vereinsgebäudeversicherung.

welche Versicherungssumme soll vereinbart werden?

Die Versicherungssumme der Vereinsgebäudeversicherung sollte immer so gewählt werden, dass das Vereinsgebäude zum Neubauwert versichert ist. Der Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaues (inkl. Architekten-, Konstruktions-, Planungs- und sonstiger Kosten).

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GuP Versicherungsmakler Berlin GmbH
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D-13627 Berlin-Charlottenburg
Telefon: 030 / 34 34 61 61
Telefax: 030 / 34 34 61 66
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