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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eingetragene Hundevereine, Hundesportvereine und Tierschutzvereine, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sind und damit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind. Auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.

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Was ist bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Hundevereine, Hundesportvereine und Tierschutzvereine bietet Versicherungsschutz, wenn der Verein oder ein Organ wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Drittschäden), sowie für Vermögensschäden, die der Verein selbst durch Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von versicherten Personen fahrlässig erleidet (Eigenschäden). Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz dafür, dass versicherte Personen wegen eines Verstoßes, der von ihnen in der Ausübung ihrer jeweiligen Funktion begangen wurde, vom Versicherungsnehmer für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden (Innenansprüche).

Schaenbeispiele zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine

Nachstehend einige Schadenbeispiele für Hundevereine, Hundesportvereine und Tierschutzvereine:

⇒ Erstellung falscher Bescheinigungen, insbesondere Spendenbescheinigungen, wodurch dem Spender ein Steuernachteil entsteht
⇒ Haftpflichtansprüche durch rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit
⇒ Schuldhafte Verzögerung eines Vorgangs
⇒ Unsachgemäße/fehlerhafte Beratung von Mitgliedern
⇒ Mangelhafte Vertretung von Mitgliederinteressen
⇒ Unsachgemäße/fehlerhafte Rechtsverfolgung oder Prozessführung
⇒ Fehler bei Druckerstellung von Vereinszeitung oder sonstigen Druckerzeugnissen
⇒ Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen
⇒ Abschluss unzweckmäßiger Verträge
⇒ Missmanagement, z. B. fehlerhaftes/unzureichendes Controlling, fehlerhafte/unzureichende Gestaltung von Geschäftsabläufen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr
⇒ Versäumen der Inanspruchnahme/Beantragung von Steuervorteilen, Subventionen und öffentlichen Mitteln
⇒ Fehler bei der Auswahl, Einstellung oder Überwachung von Mitarbeitern
⇒ Fehlende/fehlerhafte Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
⇒ Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen

Was erhält der Verein im Schadenfall?

Ziel der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine ist es, den Hundevereine, Hundesportvereine und Tierschutzvereine vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, zu schützen. Mithilfe der langjährigen Expertise der Schadenkollegen und deren Qualifikation als Volljuristen, bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine folgende Leistungen im Schadensfall:

⇒ die Prüfung der Haftpflichtfrage
⇒ die Regulierung des Schadens
⇒ die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (passiver Rechtsschutz)
⇒ Kommt es eventuell zu Rechtsstreitigkeiten, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten

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GuP Versicherungsmakler Berlin GmbH

Saatwinkler Damm 66
D-13627 Berlin-Charlottenburg

Telefon: 030 / 34 34 61 61

Fax: 030 / 34 34 61 66

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